Jede Stimme zählt! Anna Lenja Epp, Jg. 12, über die Herabsetzung des Wahlalters bei Bundestagswahlen.
Die Bundestagswahl ist mittlerweile zwei Monate her, das neu gebildete Bündnis aus SPD, Grünen und FDP hat zuletzt seinen Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin enthalten ist auch die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Europäischen Parlament und zum Deutschen Bundestag. Das heißt, dass in Zukunft alle Menschen ab 16 die Berechtigung haben sollen, zu diesen Wahlen ihre Stimme abzugeben.
Bisher ist das Wahlrecht noch an die mit 18 Jahren erreichte Volljährigkeit gekoppelt, weshalb bei der letzten Bundestagswahl auch nur Menschen im Alter von 18 und älter wählen durften. Ich selbst war zum Zeitpunkt der Wahl erst 16 Jahre alt, durfte also nicht wählen gehen, obwohl ich dies sehr gern getan hätte. Meine Stimme blieb dadurch ungehört.
Doch was wäre passiert, wenn auch jüngere Menschen, die nicht zur Wahl berechtigt waren, hätten wählen dürfen? Und ist es überhaupt legitim, das Wahlalter an die Vollendung des 18. Lebensjahres zu koppeln?
Dass das Wahlalter auf Bundesebene auf 18 Jahre festgelegt ist, liegt vor allem daran, dass mit diesem Alter die Volljährigkeit und damit die Mündigkeit einhergeht. Gegen eine Herabsetzung des Wahlalters spricht demnach, dass Jugendlichen wie mir weder zugetraut wird, sich wirklich für Politik zu interessieren, noch, auf Basis ihres bisher erworbenen Wissens eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Doch nehmen wir mal an, ich wäre zur Bundestagswahl wahlberechtigt gewesen, hätte allerdings kein Interesse daran gehabt, wählen zu gehen. Wahrscheinlich wäre ich einfach zu Hause geblieben, genauso wie es auch Nichtwähler*innen über 18 tun. Es tut folglich nicht not, allen Menschen im Alter von 16 oder 17 Jahren das Wählen zu verbieten, nur weil manche angeblich uninteressiert sind. Vielmehr sollten wir doch selbst entscheiden können, ob wir wählen gehen möchten oder nicht.
Des Weiteren ist es wahrscheinlich, dass das Interesse an der Wahl bei einer Wahlberechtigung zunimmt. Weshalb sollten sich Menschen, die nicht berechtigt sind, ihre Stimme abzugeben, auch zwangsläufig schon mit sämtlichen Themen der Politik auseinandersetzen?
Überhaupt macht es keinen Sinn, die Jugend an sich als homogene Gruppe in der Gesellschaft wahrzunehmen. Genau wie andere Altersgruppen haben auch wir unterschiedliche Meinungen, die wir zum Ausdruck bringen möchten. Insbesondere über Themen, die unsere Zukunft betreffen, sollten wir doch selbst entscheiden dürfen. Es gibt keinen Grund, weshalb wir nicht selbst mitentscheiden dürfen. Insbesondere, wenn man sich die Altersverteilung bei der letzten Bundestagswahl ansieht, fällt auf, dass ältere Generationen sowieso schon deutlich stärker vertreten sind: Von 60,4 Millionen Wahlberechtigten waren laut Bundeswahlleiter nur 8,7% unter 30, aber 12,8% über 70. Dies führt dazu, dass insbesondere Themen wie der Klimawandel, die die Zukunft betreffen, unter den Tisch fallen. Dabei müsste besonders hier schon jetzt gehandelt werden!
Wenn Jugendliche ab 16 wählen dürfen, müssen auch die Wahlprogramme mehr an den Interessen von Jugendlichen ausgerichtet werden. Eine Partei kann also in Zukunft nicht mehr ausschließlich die Interessen Älterer wiedergeben und darauf setzen, trotzdem den gleichen Anteil an Stimmen zu bekommen. Sie muss sich mit Jugendlichen als Gruppe von Wähler*innen auseinandersetzen. Denn erst wenn wir wählen können, können wir nicht mehr überhört oder übersehen werden. Dann muss uns die Politik wahrnehmen.
Wir sehen also, dass das Wahlrecht ab 16 ein wichtiger Schritt dazu ist, die Meinungen von Jugendlichen stärker zu repräsentieren und zu respektieren. Schließlich wartet die Zukunft nicht, bis wir 18 sind!
Bildquelle: pixabay.com
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